KI und Urheberrecht: Was Unternehmen bei KI-Texten und KI-Bildern beachten müssen
KI und Urheberrecht: Sind KI-Bilder und -Texte geschützt, wann verletzen sie Rechte, was Gerichte 2025 entschieden haben und eine Checkliste fürs Marketing.

KI und Urheberrecht betrifft Unternehmen von zwei Seiten. Erstens sind rein KI-generierte Texte und Bilder in Deutschland in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil ein Werk eine menschliche Schöpfung voraussetzt. Zweitens können KI-Ergebnisse fremde Rechte verletzen, etwa wenn sie bestehenden Werken, Marken oder echten Personen zu nahekommen. Wer beides kennt, kann KI im Marketing ohne große Risiken nutzen.
Dieser Artikel gehört zu meinem Überblick KI und Recht im Unternehmen. Er erklärt die Grundregeln, die wichtigsten Urteile aus 2025 und gibt Marketingteams eine Checkliste an die Hand. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Sind KI-Texte und KI-Bilder urheberrechtlich geschützt?
Nach § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes sind nur „persönliche geistige Schöpfungen“ geschützt. Eine KI ist keine Person. Ein einfacher Prompt wie „Erstelle ein Bild von einem Büro mit Pflanzen“ ist in der Regel nicht genug eigene Schöpfung, um am Ergebnis ein Urheberrecht zu begründen.
Anders kann es aussehen, wenn ein Mensch das KI-Ergebnis wesentlich kreativ bearbeitet, auswählt und zu etwas Eigenem zusammensetzt. Dann kann diese menschliche Leistung geschützt sein. Wo genau die Grenze liegt, ist nicht abschließend geklärt.
Für Ihr Unternehmen hat das eine praktische Folge: Wenn Ihre Agentur Ihnen rein KI-generierte Bilder liefert, können Wettbewerber diese unter Umständen nutzen, ohne dass Sie sich urheberrechtlich wehren können. Regeln Sie deshalb im Vertrag, welche Rechte Sie erhalten, und setzen Sie für zentrale Markenmotive auf menschlich gestaltete oder wesentlich bearbeitete Inhalte. Ein KI-generiertes Logo kann übrigens trotzdem als Marke eingetragen werden, denn dort zählt die Unterscheidungskraft, nicht die Urheberschaft.
Wann KI-Ergebnisse fremde Rechte verletzen
Die größere Gefahr für Unternehmen liegt nicht darin, dass ihre KI-Bilder ungeschützt sind, sondern dass sie fremde Rechte verletzen. Typische Fälle:
- Ähnlichkeit mit bestehenden Werken: Ein Bild „im Stil von“ ist meist unproblematisch, eine erkennbare Nachbildung eines bekannten Fotos oder einer Illustration nicht.
- Bekannte Figuren und Charaktere: Comicfiguren, Filmfiguren und Maskottchen sind geschützt, auch wenn die KI sie „neu“ zeichnet.
- Marken und Logos: Fremde Logos oder markenähnliche Gestaltungen in KI-Bildern können Markenrechte verletzen.
- Echte Personen: Erkennbare Gesichter berühren das Recht am eigenen Bild. Bei realistischen Darstellungen echter Menschen greift zusätzlich die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes.
- Texte: Längere wörtliche Übernahmen aus fremden Texten, Songtexten oder Büchern sind auch dann problematisch, wenn eine KI sie ausgibt.
Was deutsche Gerichte 2025 entschieden haben
Zwei Urteile haben 2025 die Diskussion in Deutschland geprägt. Beide betreffen in erster Linie die Anbieter von KI-Modellen, haben aber Folgen für alle, die KI nutzen oder eigene Inhalte schützen wollen.
| Kriterium | LAION (Fotos)OLG Hamburg, 10.12.2025, 5 U 104/24 | GEMA gegen OpenAI (Liedtexte)LG München I, 11.11.2025, 42 O 14139/24 |
|---|---|---|
| Worum ging es? | Ein Fotograf klagte gegen einen Verein, der für einen Trainingsdatensatz Bilder heruntergeladen und ausgewertet hatte. | Die GEMA klagte, weil ChatGPT geschützte Liedtexte wiedergeben konnte. |
| Ergebnis | Die Klage blieb erfolglos. Das Erstellen des Datensatzes war von den Ausnahmen für Text und Data Mining (§ 44b und § 60d UrhG) gedeckt. | Das Gericht sah im Einprägen der Liedtexte im Modell eine Vervielfältigung und bejahte Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. |
| Bedeutung für Unternehmen | Wer seine Inhalte nicht für KI-Training freigeben will, muss das maschinenlesbar erklären. Ein reiner Text reichte dem Gericht nicht sicher. | KI-Anbieter können für das haften, was ihre Modelle wiedergeben. Für Nutzer heißt das: Ausgaben nicht ungeprüft veröffentlichen. |
Gegen beide Entscheidungen waren Rechtsmittel möglich; die Rechtslage entwickelt sich weiter. Quellen: LG München I, Dr. Bahr zum OLG Hamburg.
Auf europäischer Ebene ist die Diskussion ebenfalls in Bewegung. Das Europäische Parlament hat im März 2026 gefordert, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI angemessen vergütet wird.
Was die Nutzungsbedingungen der KI-Werkzeuge regeln
Neben dem Gesetz entscheiden die Vertragsbedingungen des jeweiligen Werkzeugs, was Sie mit den Ergebnissen tun dürfen. Die Unterschiede sind beträchtlich. Drei Fragen sollten Sie für jedes Werkzeug beantworten können, das Ihr Team für Inhalte nutzt:
- Wem stehen die Ergebnisse zu? Viele große Anbieter übertragen ihre eventuellen Rechte an den Ergebnissen auf die Nutzer, OpenAI etwa in seinen Nutzungsbedingungen. Das schafft aber kein Urheberrecht, wo das Gesetz keines vorsieht. Es heißt nur, dass der Anbieter selbst keine Rechte geltend macht.
- Ist die kommerzielle Nutzung erlaubt? Bei manchen Bildgeneratoren hängt das vom Tarif ab. Kostenlose Varianten schließen kommerzielle Nutzung teils aus.
- Gibt es eine Freistellung? Einige Anbieter sagen Geschäftskunden zu, sie bei Urheberrechtsklagen wegen der Ergebnisse zu unterstützen, etwa Microsoft für seine kommerziellen Copilot-Dienste oder Adobe für Firefly in Unternehmensverträgen. Solche Zusagen haben Bedingungen, etwa dass Sie die eingebauten Filter nicht umgehen.
Die Bedingungen ändern sich regelmäßig. Halten Sie in Ihrer Liste freigegebener Werkzeuge fest, welche Fassung Sie geprüft haben.
Ein sicherer Ablauf für KI-Bilder
Für Bilder auf Website, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken hat sich ein einfacher Ablauf bewährt:
- BriefingMotiv beschreiben
Ohne Namen von Künstlern, Marken oder echten Personen im Prompt.
- KIErzeugen
Mit einem freigegebenen Werkzeug, das kommerzielle Nutzung erlaubt.
- PrüfenÄhnlichkeit und Details
Bildrückwärtssuche, Logos, Schriftzüge, Gesichter, Hände.
- BearbeitenEigenes daraus machen
Zuschnitt, Farben, Kombination mit eigenen Elementen.
- FreigabeDokumentieren
Werkzeug, Datum, Prompt und Freigabe festhalten.
Verträge mit Agenturen und Freiberuflern
Wenn Dienstleister für Sie Texte, Bilder oder Videos erstellen, nutzen sie dafür fast immer auch KI. Das ist in Ordnung, sollte aber im Vertrag geregelt sein. Diese Punkte gehören hinein:
- Offenlegung: Der Dienstleister teilt mit, ob und wofür KI eingesetzt wurde.
- Rechte: Welche Nutzungsrechte erhalten Sie an den Ergebnissen, und was gilt für Teile, an denen mangels menschlicher Schöpfung kein Urheberrecht besteht?
- Rechtefreiheit: Der Dienstleister sichert zu, dass die Ergebnisse keine Rechte Dritter verletzen, soweit er das prüfen kann, und stellt Sie von Ansprüchen frei.
- Werkzeuge: Nur Werkzeuge, deren Bedingungen kommerzielle Nutzung erlauben.
- Vertraulichkeit: Ihre Unterlagen werden nicht in Werkzeuge eingegeben, die sie für Training nutzen.
Für zentrale Markenelemente wie Logo, Schlüsselbilder oder Maskottchen sollten Sie auf einer wesentlichen menschlichen Gestaltung bestehen. Nur dann können Sie sich später gegen Nachahmer mit dem Urheberrecht wehren.
Code, Präsentationen und andere Inhalte
Nicht nur Bilder und Texte werfen Rechtsfragen auf. Code-Assistenten schlagen gelegentlich Abschnitte vor, die bestehendem Open-Source-Code sehr ähnlich sind. Dessen Lizenz kann Pflichten auslösen, etwa die Nennung der Urheber oder die Offenlegung des eigenen Codes. Viele Code-Assistenten bieten Filter, die solche Vorschläge erkennen. Aktivieren Sie diese Filter in der Firmenversion.
Bei Präsentationen und Schulungsunterlagen gilt dasselbe wie bei Texten: Wörtliche Übernahmen aus Fachbüchern oder Studien, die eine KI ausgibt, sind nicht automatisch erlaubt. Zitieren mit Quellenangabe ist in Grenzen zulässig, ganze Abschnitte zu übernehmen nicht.
Eigene Inhalte vor KI-Training schützen
Nach § 44b UrhG dürfen frei zugängliche Inhalte für Text und Data Mining genutzt werden, also auch für das Training von KI-Modellen, es sei denn, der Rechteinhaber hat einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklärt. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Fachartikel, Produktfotos oder Kataloge in Trainingsdaten landen, sollten Sie das technisch umsetzen, etwa über Regeln in der robots.txt für die Crawler der großen KI-Anbieter.
Bedenken Sie dabei den Zielkonflikt: Wer alle KI-Crawler aussperrt, wird von KI-Suchmaschinen auch seltener zitiert. Für Inhalte, mit denen Sie gefunden werden wollen, ist Sichtbarkeit meist wichtiger als Sperren. Für vertrauliche Unterlagen gilt ohnehin: nicht öffentlich ins Netz.
Wann gilt eine Kennzeichnungspflicht?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act. Für Unternehmen, die KI nutzen, sind zwei Punkte wichtig:
- Deepfakes müssen offengelegt werden. Gemeint sind KI-erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echt wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigen.
- KI-erzeugte Texte, mit denen die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert wird, müssen gekennzeichnet werden, es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.
Für Illustrationen, Diagramme, Icons und erkennbar künstliche Bilder in Ihrem Marketing gibt es dagegen keine allgemeine Kennzeichnungspflicht.
Checkliste für Marketingteams
- Illustrationen, Icons und Hintergründe ohne erkennbare Vorlage
- Texte, die Sie selbst überarbeiten und verantworten
- Varianten Ihrer eigenen Bilder und Texte
- Bilder im Stil bekannter Künstler oder Marken
- Fotorealistische Szenen mit Menschen
- Zentrale Markenmotive, die Sie schützen wollen
- Echte, erkennbare Personen ohne Einwilligung
- Fremde Logos, Figuren und Marken
- Längere Übernahmen aus fremden Texten oder Liedern
Vor der kommerziellen Nutzung immer die Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Tools prüfen.
Seit März 2025 schule ich als Dozent Teams und Selbstständige zu KI im Marketing. Die häufigste Frage dort ist nicht „Darf ich das?“, sondern „Woran erkenne ich, dass es kritisch wird?“. Meine Faustregel: Sobald Sie beim Prompten an ein bestimmtes Werk, eine bestimmte Marke oder eine bestimmte Person denken, prüfen Sie das Ergebnis besonders genau. Wie Sie KI im Marketing insgesamt sinnvoll einsetzen, steht im Leitfaden KI im Marketing.
Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?
Trotz Sorgfalt kann es passieren, dass ein Rechteinhaber Ihnen vorwirft, ein KI-Bild oder ein Text verletze seine Rechte. Dann gilt:
- Ruhe bewahren, Fristen notieren. Abmahnungen enthalten kurze Fristen, verstreichen lassen sollten Sie sie nicht.
- Inhalt vorläufig entfernen. Das begrenzt einen möglichen Schaden, ohne etwas anzuerkennen.
- Nichts ungeprüft unterschreiben. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst.
- Dokumentation heraussuchen. Werkzeug, Prompt, Datum, Freigabe. Hier zahlt sich der Ablauf oben aus.
- Fachanwalt einschalten. Für Urheber- und Medienrecht, idealerweise mit Erfahrung bei KI-Fällen.
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Checkliste herunterladenFazit und Empfehlung
KI-Bilder und KI-Texte dürfen Unternehmen kommerziell nutzen. Schutz für die Ergebnisse gibt es aber nur, wenn ein Mensch wesentlich mitgestaltet, und die Verantwortung für Rechtsverletzungen bleibt bei Ihnen. Legen Sie deshalb in Ihrer KI-Richtlinie fest, wer KI-Inhalte vor der Veröffentlichung prüft und welche Motive tabu sind.
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Erstgespräch buchenHäufige Fragen
Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt?
In Deutschland in der Regel nicht. Ein Werk im Sinne des Urheberrechts setzt eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen voraus. Ein einfacher Prompt reicht dafür meist nicht. Wird ein KI-Ergebnis von einem Menschen wesentlich kreativ bearbeitet, kann diese Bearbeitung geschützt sein.
Darf ich KI-Bilder kommerziell nutzen?
Ja, wenn die Nutzungsbedingungen des Tools das erlauben und das Bild keine Rechte Dritter verletzt, etwa durch erkennbare Personen, Marken, bekannte Figuren oder eine zu große Ähnlichkeit mit bestehenden Werken.
Kann ich ein KI-generiertes Logo schützen lassen?
Urheberrechtlich meist nicht, als Marke aber schon. Die Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt hängt nicht davon ab, wer oder was das Logo gestaltet hat, sondern von der Unterscheidungskraft.
Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
Pflicht ist die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 AI Act seit August 2026 für Deepfakes, also realistisch wirkende Darstellungen echter Personen, Orte oder Ereignisse. Für Illustrationen, Grafiken und erkennbar künstliche Bilder gibt es keine allgemeine Kennzeichnungspflicht.
Wie schütze ich meine Website-Inhalte vor KI-Training?
Mit einem maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt nach § 44b UrhG, zum Beispiel über Regeln in der robots.txt für die Crawler der KI-Anbieter. Ein reiner Hinweistext im Impressum reicht nach dem LAION-Urteil des OLG Hamburg nicht sicher aus.
Quellen
- § 2 Urheberrechtsgesetz (Geschützte Werke)
- § 44b Urheberrechtsgesetz (Text und Data Mining)
- Bundesministerium der Justiz: FAQ Künstliche Intelligenz und Urheberrecht · 05.03.2024
- LG München I: Pressemitteilung zum Urteil GEMA gegen OpenAI · Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24
- Kanzlei Dr. Bahr: OLG Hamburg, Nutzung von Fotos durch KI urheberrechtlich erlaubt (LAION-Fall) · Urteil vom 10.12.2025, Az. 5 U 104/24
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 50
- Europäisches Parlament: Schutz von Urheberrecht und kreativer Arbeit im Zeitalter der KI · 10.03.2026
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